Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kapitel 1 Online-Shop

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG  – Oliver Schmökel & Jan Eric Nagel

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Sudden Death Brewing & Brewpub, Einsiedelstraße 6, Halle 48, 23554 Lübeck, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Nach Vereinbarung.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

8. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

9. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

10. Jugendschutz
Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

AGB kostenlos erstellt mit Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.

Kapitel 2 Gastronomie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sudden Death Brewing GmbH & Co.KG für die Nutzung der Gastronomie bei geschlossenen Gesellschaften, Firmenfeiern und-events, Hochzeiten und privaten Anlässen, bei denen die gesamte Gastronomie oder Teilbereiche exklusiv angemietet werden.

Stand 01/2023

Allgemeines

Alle Leistungen und Angebote der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen mit privaten Personen, eingetragenen Vereinen, Unternehmen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter Vinden keine Anwendung, auch wenn die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat. Selbst wenn die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1. Angebote, Vertragsabschluss, Auftragserteilung

1.1 Alle Angebote der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

1.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG ist eine schriftlich geschlossene Vereinbarung inForm eines Angebots einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.

1.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.

1.4 Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG ist auch nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrages berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten, wenn bei nachträglich eingegangener Auskunft berechtigte Zweifel entstehen, dass der Auftraggeber seine Verpflichtung erfüllen kann oder wird.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand sind die in der Vereinbarung näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungen und/oder die angebotenen Dienstleistungen und Warenverkäufe.

3. Rücktritt vom Vertrag, höhere Gewalt

3.1 Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG ist berechtigt, nach erfolgter fruchtloser Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung, von der Vereinbarung fristlos zurückzutreten, wenn:

a) die vom Auftraggeber zu erbringenden Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet worden sind,

b) durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG erfolgt,

d) der in der Vereinbarung bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird,

e) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,

f) gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen die Betriebsvorschriften der Versammlungsstättenverordnung oder gegen behördliche Auflagen und Anordnungen durch den Auftraggeber verstoßen wird,

3.2 Macht die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, erwächst dem Auftraggeber kein Entschädigungsanspruch gegenüber der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG.

3.3 Führt der Auftraggeber aus irgendeinem, von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch, sind vom Auftraggeber bei einer Absage von:

– bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50%
– bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 70%
– bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 80%
– bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100%

der vertraglich vereinbarten Angebotssumme zu leisten.

Die Absage bedarf der Schriftform und muss innerhalb der genannten Fristen bei der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG eingegangen sein. Zusätzlich sind vom Auftraggeber alle bei der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG bis zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen.

3.4 Die Verpflichtung des Auftraggebers auf Zahlung der vereinbarten Entgelte entfällt mit Ausnahme der Kosten für bereits erbrachte Leistungen in Fällen von höherer Gewalt, die sich als ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerst vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis darstellen, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist. Hierzu zählt auch eine Pandemie und zwar ausdrücklich auch, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon bekannt gewesen ist.

3.5 Das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und sonstige Wetterereignisse im Umfeld der Versammlungsstätte sind keine Fälle von „höherer Gewalt“ im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen.

3.6 Die Absage oder der Abbruch einer Veranstaltung wegen Vorliegens höherer Gewalt im Fall der Androhung terroristischer Anschläge oder anderer ernstzunehmender Bedrohungsszenarien oder wegen des Auffindens sogenannter „Verdächtiger Gegenstände“, die zu einem Abbruch oder der Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder auf Anordnung von Behörden führen können, liegt in der Risikosphäre des Auftraggebers, da er durch die Inhalte der Veranstaltung, die Zusammensetzung des Teilnehmer- und Besucherkreises sowie durch die von ihm veranlasste Publizität der Veranstaltung die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher Ereignisse oder Entscheidungen beeinVlusst. Für den Fall der Absage einer Veranstaltung vor Beginn des vereinbarten Nutzungszeitraums finden insoweit die Vorschriften über die Stornierung der Veranstaltung gemäß 3.3 der vorliegenden Geschäftsbedingungen Anwendung. Bei einem Abbruch der Veranstaltung nach Beginn der Veranstaltung sind alle vereinbarten Entgelte abzüglich der zum Zeitpunkt der Absage noch nicht entstanden Kosten vom Veranstalter zu leisten. Dem Auftraggeber wird der Abschluss einer entsprechenden Ausfallversicherung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit er die damit verbundenen Vinanziellen Risiken entsprechend absichern möchte.

4. Gästebewirtung

4.1 Die Gästebewirtung bei Veranstaltungen aller Art in den Räumen oder auf dem Gelände der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG obliegt ausschließlich der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG. Hierin enthalten ist der Vertrieb jeglichen gastronomischen Bedarf wie Getränke, Speisen sowie Eis. Süßwaren, Tabak etc.

4.2 Der Verkauf oder die unentgeltliche Ausgabe von Speisen oder Getränken bedarf der schriftlichen Zustimmung der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG. Sollte der Auftraggeber diese Zustimmung nicht eingeholt haben, ist die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

4.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine eigene und von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG schriftlich genehmigte Gästebewirtung vornimmt, ist er oder eine von ihm beauftragte Gastronomie dazu verpVlichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Ausschankerlaubnis) hierfür einzuholen. Die entsprechende Genehmigung sind der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.

4.4 Für den Fall, dass der Auftraggeber eine solche entsprechende Genehmigung nicht fristgerecht vorlegt, darf die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG von der Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist zurücktreten.

4.5 Der Auftraggeber verpVlichtet sich, der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG alle bei der Ausübung dieses Rücktrittsrecht entstandenen Schäden zu ersetzen.

4.6 Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die ihm bei rechtmäßiger Ausübung dieses Rücktrittsrechts entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer vorsätzlichen, oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG, durch Angestellte der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG oder durch die von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG beauftragter Dritter beruhen. Sofern die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG schuldhaft eine wesentliche VertragspVlicht verletzt hat, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

4.7 Nimmt der Auftraggeber eine eigene Gästebewirtung ohne die entsprechende behördliche Genehmigung vor, so hat er der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG alle hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe an die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG zu zahlen.

5. Beschallung

5.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke ohne entsprechende Genehmigung des Urhebers gesetzlich verboten ist. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses gesetzliche Verbot, so hat er der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG alle Schäden, die hierdurch entstehen, zu ersetzen.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Aufführung urheberrechtlich geschützterWerke die Veranstaltung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin (GEMA) anzumelden und eine entsprechende Genehmigung dort einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggeber.

5.3 Für den Fall einer öffentlichen Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke, verpflichtet sich der Auftraggeber der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine entsprechende Genehmigung vorzulegen.

5.4 Für den Fall, dass der Auftraggeber eine entsprechende Genehmigung nicht fristgerecht vorlegt, obwohl bei der Durchführung der Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Werke aufführt, darf die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG von der Vereinbarung ohne Einhaltung einer besonderen Frist zurücktreten.

5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG alle bei der Ausübung dieses Rücktrittsrecht entstandenen Schäden zu ersetzen.

5.6 Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die ihm bei rechtmäßiger Ausübung dieses Rücktrittsrechts entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer vorsätzlichen, oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG, durch Angestellte der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG oder durch die von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG beauftragter Dritter beruhen. Sofern die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen

6.1 Gewerbliche Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen aller Art durch den Auftraggeber oder durch den Auftraggeber beauftragter Dritter bedürfen einer gesonderten schriftlichen Genehmigung durch die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG. Ausgenommen hiervon ist die Berichterstattung in der Presse, des Rundfunks und/oder des Fernsehens.

6.2 Werden durch den Auftraggeber und/oder durch von ihm beauftragte Dritte gewerbliche Bild- , Film und/oder Tonaufnahmen ohne entsprechende Genehmigung von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG gefertigt, verpflichtet sich der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe an die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG zu zahlen.

7. Garderobe

7.1 Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG übernimmt für die Garderobe keine Haftung.

8. Nutzung des Logos der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG

8.1 Das Logo der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG darf in seinem Design nicht verändert oder verfälscht werden z.B. durch Veränderung der Farbe oder das Hinzufügen eigener Design-Elemente. Das Logo muss stets scharf, sauber und nicht verzerrt dargestellt werden.

8.2 Vor der Nutzung des Logos für die in der Vereinbarung vereinbarte Veranstaltung(en) muss das entsprechende Kommunikationsmittel zur Überprüfung der Einhaltung der Corporate Design Vorgaben der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG vorgelegt werden. Erst dann erfolgt eine endgültige Freigabe zur Nutzung. Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

9. Technische Einrichtungen

9.1 Der Auftraggeber wird dazu angehalten, die in der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG vorhandene Ton-, Licht- und Videotechnik gegen Leistung einer entsprechenden Mietzahlung zu nutzen.

Sollte der Auftraggeber seine eigene Technik einbringen wollen, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG. Gegebenenfalls dadurch entstehende Kosten für Abbau und späteren Wiedereinbau Sudden death Brewing GmbH & Co. KG eigener Technik, trägt der Auftraggeber.

9.2. Alle technischen Anlagen und Geräte in den Räumlichkeiten dürfen nur von Personal der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG oder von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG ermächtigten Personen bedient werden. Verstößt der Auftraggeber gegen die vorstehende Verpflichtung, so hat er der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe an die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG zu zahlen.

10. Hausrecht / Hausordnung

Der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG und deren Beauftragte stehen in der Brauerei und auf dem Außengelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht Kraft Gesetz dem Auftraggeber zusteht. Den Anordnungen der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG sowie den Anordnungen von Beauftragten der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG ist Folge zu leisten. Es gilt die aktuelle Hausordnung der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG.

11. Rauchverbot

Im allen Räumlichkeiten herrscht ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist lediglich im Außenbereich gestattet. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Gäste an das bestehende Rauchverbot halten.

12. Haftung der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG

12.1 Eine verschuldensunabhängige Haftung der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG wegen Mängel der Mietsache, die bei Abschluss der Vereinbarung vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

12.2 Für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, Zulieferer und sonstiger Dritter, die im Auftrag des Auftraggebers handeln, übernimmt die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG keine Haftung. Werden durch einen später entstehenden Mangel Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers verletzt oder werden die vom Auftraggeber eingebrachten Sachen beschädigt, so haften die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG nur, wenn der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG, Angestellten der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG oder von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG beauftragten Dritten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder wenn sich die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befunden hat. Für sonstige Schäden haftet die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG nur, wenn die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG oder Erfüllungsgehilfen der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

12.3 Der Haftungsausschluss greift nicht ein, soweit wir die Mangelfreiheit des Mietobjektes oder eine bestimmte Eigenschaft besonders zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

12.4 Bei Versagung irgendwelcher Einrichtungen, bei Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13. Haftung des Auftraggebers

13.1 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten und/oder von ihm beauftragte Dritte durch die Verletzung einer ihm obliegenden Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht haben.

13.2 Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Besucher schuldhaft verursacht wurden. Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass er ein Verschulden nicht zu vertreten hat.

13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in angemessener Höhe, mindestens jedoch in Höhe von € 5 Millionen (in Worten: fünf Millionen Euro) für die einzelne Person, bzw. – € 100 Tausend (in Worten: einhunderttausend Euro) für Vermögensschäden abzuschließen und der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn einen entsprechenden Versicherungsabschluss nachzuweisen.

Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht fristgerecht einen entsprechenden Versicherungsabschluss nachweist, darf die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG von der Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist zurücktreten.

13.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG alle bei der Ausübung dieses Rücktrittsrecht entstandenen Schäden zu ersetzen.

13.5 Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die ihm bei rechtmäßiger Ausübung dieses Rücktrittsrechts entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer vorsätzlichen, oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG, durch Angestellten der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG oder durch die von der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG beauftragter Dritter beruhen. Sofern die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG schuldhaft eine wesentliche VertragspVlicht verletzt haben, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

14. Datenschutz, Videoüberwachung

14.1 Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen, Polizei) übermitteln.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Geschäftsbedingungen ist der Firmensitz der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG. Die Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG ist berechtigt den Auftraggeber auch an anderen zulässigen Gerichtsstellen zu verklagen.

16. Anwendbares Recht

16.1 Auf die Vereinbarung Vindet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.2 Die Vereinbarung wird nur unter der ausdrücklichen Bedingung geschlossen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vereinbarungsgegenstand werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann Vereinbarungsgegenstand, wenn diese von der Lieferfirma ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird. Änderungen der Vereinbarung können nur im Einverständnis mit der Sudden Death Brewing GmbH & Co. KG wirksam werden.